Die Hessen Agentur hat im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum kleinräumige Bevölkerungsvorausschätzungen für die 422 hessischen Kommunen bis zum Jahr 2035 erstellt.
Ziel der Modellrechnungen ist es, eine Orientierung zu geben, um sich aktiv mit den Herausforderungen des demografischen Wandels auseinanderzusetzen und Maßnahmen auf den Weg zu bringen bzw. Positives zu stärken und Risiken entgegenzuwirken. In diesem Sinne sind die Ergebnisse der kleinräumigen Bevölkerungsvorausschätzung zu nutzen.
Den Berechnungen der Gemeindeergebnisse liegen dieselben Annahmen zur Entwicklung der Geburtenrate und der Lebenserwartung sowie zum Wanderungsverhalten zugrunde wie der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung für Hessen und seine Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte, die im Juni 2019 vom Kabinett als Grundlage der Landesentwicklungsplanung verabschiedet wurde. Damit ist gewährleistet, dass die Gemeindeentwicklungen insgesamt mit den Entwicklungen in den Landkreisen, Regierungsbezirken und auf Landesebene konsistent sind. Die Annahmen auf Landesebene sind hier beschrieben.
Die Modellrechnungen für die kleinräumigen Bevölkerungsvorausschätzungen entsprechen der sogenannten Komponentenmethode. Dabei werden ausgehend von den Geburtenzahlen, Sterbefällen sowie Wanderungssalden der vergangenen Jahre spezifische regionale Entwicklungsmuster ermittelt und der Bevölkerungsbestand zum 31.12.2017 (Basisjahr) in Jahresschritten damit fortgeschrieben. Das heißt, die kleinräumigen Vorausschätzungsergebnisse werden als Status-quo-Fortschreibung der Vergangenheitsentwicklung ermittelt und zeigen, welche Veränderungen bei der Bevölkerungszahl und der Altersstruktur der Bevölkerung in den hessischen Kommunen langfristig zu erwarten sind, wenn die Entwicklungsmuster der Vergangenheit auch in den nächsten Jahren Gültigkeit haben.
Im Vergleich zu den Entwicklungen von Geburtenrate und Lebenserwartung zeichnet sich das Wanderungsverhalten im Zeitverlauf generell durch ausgeprägte Schwankungen auf kleinräumiger Ebene aus. Es ist zu beachten, dass die beiden Ausnahmejahre 2015 und 2016 bei der Berechnung der Wanderungsmuster nicht mitberücksichtigt wurden, da es sich bei den außerordentlich hohen Wanderungsgewinnen um eine Ausnahmesituation gehandelt haben dürfte. Zudem wurde die Verteilung der Wanderungsgewinne aus den Krisengebieten in diesen beiden Jahren zu großen Teilen nach der Verfügbarkeit von Aufnahmekapazitäten und nach gesetzlichen Vorgaben geregelt.
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